AGB

Unsere Mietbedingungen
 
 1. Der Mieter muss für die Dauer der Mietzeit den Personalausweis oder Reisepass hinterlegen.   Der Mietpreis muss in Bar und im Voraus entrichtet werden.
 
 2.Für die Mietfahrzeuge ist eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen.Im Schadens- und          Versicherungsfall trägt der Mieter die Kosten.Dieser Betrag ist bei einem Schadensfall innerhalb  von 14 Tagen fällig.Der Mieter muss für jeden weiteren Ausfall-Tag den vollen Mietpreis bezahlen.
 
 3.Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden in vollem Umfang und hat im     Schadensfall den Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Für Personenschäden haftet der    Vermieter nicht.
 
 4. Der Mieter hat sich an die STVO zu halten. Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung hat der Mieter zu tragen. Ebenso für Flurschäden aller Art.
 
 5. Es ist untersagt an Rennveranstaltungen teilzunehmen, gleiches gilt für das Befahren von Vereins- oder Crossstrecken, sowie als geschützt ausgewiesene Gebiete.
 
 6.Der Mieter darf die Mietfahrzeuge weder an Dritte weitergeben, noch verleihen.
 
 7.Auslandsfahrten bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
 
 8.Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sauberen und vollgetanktem Zustand dem Mieter übergeben. Die Rückgabe der Fahrzeuge an den Vermieter erfolgt ebenso in technisch einwandfreiem, sauberen und vollgetanktem Zustand.Bei einer dennoch notwendigen Reinigung des Fahrzeugs erheben wir eine Gebühr von 20.- Euro
 
 9.Es besteht eine Helmpflicht. Helme können bei uns gegen eine geringe Gebührvon 5.- Euro ausgeliehen werden.
 
10.Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden.Bei Verspätungen muss der Vermieter rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.Für jede weitere angefangene Stunde wird der volle Stundensatz berechnet.
 
11.Zum Wochenende ausgeliehene Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Pro Mietfahrzeug erhält der Mieter ein Bremsscheibenschloss.

12.Für Sämtliche Schäden die während der Vermietung, auch durch Dritte verursacht werden haftet der Mieter, besonders für Mietdauer über mehrere Tage, sowie für Schäden an Felgen und Reifen.
 

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